Führerscheinfrei boot fahren

Hausboot fahren mit Charterschein

Was ist ein Charterschein?

Bei einem Charterschein handelt es sich um eine Bescheinigung, die das Charterunternehmen ausstellt. Voraussetzung ist, dass man an einer mindestens dreistündigen Einweisung teilgenommen hat, die am Tag der Anreise durch das Charterunternehmen durchgeführt wurde. Die Regelung des Charterscheins hat seit dem Jahr 2000 Gültigkeit und bezieht sich auf weite Teile Brandenburgs sowie Mecklenburg-Vorpommerns. Die genauen rechtlichen Bedingungen werden in der BinSch-SportbootVermV, also der Sportbootvermietungsverordnung geregelt.

Wie bekomme ich einen Charterschein?

Am Tag Ihrer Anreise können Sie auch die Einweisungen für den Charterschein machen. Neben Theorie gibt es auch einige praktische Übungen mit der Yacht oder dem Hausboot, das Sie gemietet haben. Damit die Chartereinweisung stattfinden kann, sollten Sie spätestens um 14:00 Uhr bei Fahrtbeginn ab Plau am See und um 13:00 Uhr bei Fahrtbeginn ab Waren vor Ort sein. Die Kosten für die erweiterte Einweisung betragen 75,00 € und es können bis zu drei Personen teilnehmen, wobei die Kosten ab der zweiten Person 50,00 € betragen.

Wo darf ich mit Charterschein fahren?

Mit dem Charterschein steht Ihnen ein großes Gebiet zur Verfügung. Orientieren Sie sich auf der Karte. Bei Fahrtbeginn von Plau am See oder von Waren können Sie nach Rheinsberg mit Überquerung der Müritz fahren oder in Richtung Schwerin zur Hauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Für welche Strecke Sie sich auch entscheiden, Sie werden bestimmt begeistert sein.

Gibt es Einschränkungen?

Ein Charterschein ist immer nur während der Zeit des gebuchten Urlaubs gültig und nur auf dem Schiff, auf dem Sie eingewiesen wurden. Nicht erlaubt sind Nachtfahrten sowie die Übertragung des Scheines an dritte Personen. Es kann auch Pflicht sein, an Bord Rettungswesten zu tragen. Generell dürfen immer nur die Personen fahren, die auch Teilnehmer an der Charterbescheinigung waren. Wenn Sie oder ein Crewmitglied im Besitz eines Führerscheins sind, kann diese Schulung zwar durchgeführt werden, allerdings wird dann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kein Charterschein ausgestellt.

Gesetzliche Einschränkungen:

1. Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort
2. Durchfahrt (ohne Unterbrechung) nur in der bezeichneten Fahrrinne
3. Alle Personen müssen Schwimmwesten tragen.
4. Abruf über die Befahrbarkeit (Wind, Wetter) vor der Einfahrt
5. Übernachtung nur in Häfen

Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie bei der Einweisung.

Zusammenfassung

Auch wenn es sich bei einem Charterschein nicht um einen Sportbootführerschein handelt, so bringt er aber dennoch viel Spaß beim Boot fahren. Die beeindruckende Landschaft und die weitreichende Seenplatte von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg lassen sich so während eines Urlaubs ganz besonders erleben. Wer am Urlaub auf dem Wasser Gefallen gefunden hat und ab jetzt öfters eine Yacht oder ein Hausboot mieten möchte, der kann gerne einen Sportbootführerschein machen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Bootsfahrschule.

Reviere, die mit Charterbescheinigung zu befahren sind hier auf dem Bild zu sehen.

charterschein wasserwege
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